Nach welchen Kriterien wird eine Aufnahme vorgenommen? Erfüllt unser Kind die Voraussetzungen für einen Übertritt in die Mittelschule? Die Antworten auf diese Fragen finden Sie hier. Beachten Sie: Als Schule mit Schülern aus verschiedenen Landesteilen haben wir ein differenziertes Aufnahmereglement. Man unterscheidet zwischen ausserkantonalen und kantonalen Schülern (Kt. Schwyz).
Für Schüler mit Wohnsitz im Kanton Schwyz
In das 4-jährige Kurzeitgymnasium:
Für Schüler mit Wohnsitz im Kanton Schwyz erfolgt die Aufnahme in die 3. Klasse des Gymnasiums über die kantonale Aufnahmeprüfung.
In das 6-jährige Langzeitgymnasium:
Die Aufnahme erfolgt prüfungsfrei, wenn der entsprechende Notendurchschnitt von der abgebenden Primarschule vorliegt (siehe Aufnahmereglement). Ansonsten kann eine Aufnahmeprüfung abgelegt
werden.
Für Schüler mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Schwyz
Informationen zum Übertritt aus einem anderen Kanton finden Sie im Aufnahmereglement.
Gymnasium Immensee
Private Maturitätsschule
Bethlehemweg 12
6405 Immensee
Tel. 041 854 81 81
Fax 041 854 81 82