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Nach welchen Kriterien wird eine Aufnahme vorgenommen? Erfüllt unser Kind die Voraussetzungen für einen Übertritt in die Mitelschule? Die Antworten auf diese Fragen finden Sie hier. Beachten Sie: Als Schule mit Schülern aus verschiedenen Landesteilen haben wir ein differenziertes Aufnahmereglement. Man unterscheidet zwischen ausserkantonalen und kantonalen Schülern (Kt. Schwyz).
Für Schüler mit Wohnsitz im Kanton Schwyz
In das 4-jährige Kurzeitgymnasium:
Für Schüler mit Wohnsitz im Kanton Schwyz erfolgt die Aufnahme in die 3. Klasse des Gymnasiums über die kantonale Aufnahmeprüfung.
In das 6-jährige Langzeitgymnasium:
Die Aufnahme erfolgt prüfungsfrei wenn der entsprechende Notendurchschnitt von der abgebenden Primarschule vorliegt. Ansonsten kann eine Aufnahmeprüfung abgelegt werden.
Für Schüler mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Schwyz
Die Aufnahme erfolgt prüfungsfrei, wenn eine Zuweisung an ein Gymnasium vorliegt oder wenn der entsprechende Notendurchschnitt von der Abgeberschule (Sek. A) vorliegt. Werden die Kriterien nicht erfüllt, kann eine Aufnahmeprüfung absolviert werden. Gerne berät Sie die Schulleitung.
Auch bei Spezialfällen zögern Sie nicht, mit der Schulleitung Kontakt aufzunehmen.
Das Aufnahmereglement finden Sie hier:
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